Auktionen

Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Auktion bzw. Versteigerung einer Immobilie mit einer Zwangsversteigerung gleichzusetzen ist. Dem ist nicht so. Es muß klar unterschieden werden zwischen einer Zwangsversteigerung und einer freiwilligen Versteigerung.


Zwangsversteigerung:
Durch eine Zwangsversteigerung wird dem Gläubiger die Möglichkeit gegeben, zur Durchsetzung seines Anspruchs auf eine Geldforderung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, um seinen Anspruch zu befriedigen. Dieses Verfahren wird von dem örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Dieses Vollstreckungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.


Freiwillige Versteigerung:
Durch eine freiwillige Versteigerung kann ein Eigentümer seine Immobilie in einem von ihm selbst festgelegten Zeitraum zum bestmöglichen Kurs verkaufen, während die Interessenten die Immobilie ausgiebig besichtigen können und nur den Preis bieten, den der jeweilige Interessent für angemessen hält. Sowohl für den Immobilieneigentümer als auch für den künftigen Ersteher ist diese Art der Versteigerung sehr zeitsparend. Zudem ist der Ablauf sehr transparent und langwierige Vertrags- und Preisverhandlungen werden beiden Parteien erspart. Im Groben läuft die Versteigerung wie folgt ab.

Bei einer freiwilligen Versteigerung wird von einem Sachverständigen der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Auf dieser Grundlage legt der Immobilieneigentümer ein Mindestgebot fest, unter dem der Auktionator keinen Zuschlag erteilen darf. Interessenten haben die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen. Wenn die Auktion beginnt, werden die Versteigerungsbedingungen erläutert, das Mindestgebot verlesen und um Abgabe von höheren Geboten gebeten. Ist das höchste Gebot erreicht, erhält der Bieter den Zuschlag. Im Anschluss des Zuschlags erfolgt die notarielle Beurkundung. Somit kommt der Kaufvertrag zustande.


Gerne sind wir bereit, in einem persönlichen Gespräch auf Details einzugehen.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass wir Versteigerungen regelmäßig an unseren langjährigen Kollegen (und Freund) Johannes Wallow verweisen. Das seit fast vier Jahrzenten bestehende Auktionatorenbüro Wallow beschränkt sich nicht nur auf Immobilien, sondern führt auch regelmäßig Pfandauktionen durch.

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