Sachverständiger
Wie uns die jüngste Vergangenheit zeigt, wächst der Bedarf an qualifizierten Gutachtern im Bereich der Grundstückswertermittlung stetig. Vielfach treten nicht mehr nur Privatleute als Besitzer einer einzelnen Immobilie, Gerichte aufgrund juristischer Auseinandersetzungen oder sonstige Anlässe für eine Einzelbewertung auf, sondern oft auch Eigentümer großer Immobilienbestände, die mit Bewertungsfragen an Immobilienspezialisten herantreten. Für eine Bedienung dieser Fragen bedarf es Sachkompetenz zur fundierten Ermittlung des Verkehrswertes.
Die Definition des Verkehrswertes ist in § 194 Baugesetzbuch wie folgt beschrieben:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten
und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Als Immobilien- und Sachverständigenbüro ermitteln wir auf Wunsch die Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Auch eine Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gegeben.