Verbraucherschutz

Als Verbraucher kennen Sie das Recht zum Widerruf eines Vertrages aus dem Online-Handel oder beim Abschluss eines sogenannten Haustürgeschäftes.
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie gilt nun für alle Fernabsatzverträge, also auch für Verträge mit Immobilienmaklern, die per Fernabsatz zustande kommen.
Generell haben Sie bei Maklerverträgen im Fernabsatz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Aus diesem Grunde möchten wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen und Verbraucherrechte wahren,
indem wir unsere Kontaktanfragen mit einer Checkbox belegt haben, welche Ihre ausdrückliche Bestätigung erfordert, dass Sie über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt wurden.


Um Irritationen vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die ausgewiesene Maklercourtage nur bezahlen müssen, wenn Sie aufgrund unseres Nachweises und/oder Vermittlungstätigkeit einen Mietvertrag oder einen notariellen Kaufvertrag schließen.

Sie können also weiterhin Exposés von uns anfordern oder Besichtigungstermine mit uns wahrnehmen. Wenn die angeforderten oder besichtigten Angebote für Sie nicht in Frage kommen, müssen Sie den Maklervertrag gar nicht widerrufen.

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Unser Team steht jederzeit für Sie bereit und freut sich auf Sie!

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