Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Gebr. Jansen Immobilien GmbH

1 Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns durch Dritte (z.B. Eigentümer) erteilten Auskünfte zugrunde.
Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2 Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Information an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen.
Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3 Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit/Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich und inklusive der Ursprungsherkunft mitzuteilen.

4 Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von den angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5 Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages bzw. durch Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und zahlbar. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über den Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteile. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

6 Provisionssätze

Unsere Provisionen sind vom Käufer/Mieter an uns zu zahlen. Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen -sofern im Exposé keine abweichende Provisionshöhe genannt wird-. Ist dies der Fall, gelten die in den Anzeigen/Exposéangeboten angegebenen Provisionssätze.

6.1 Kauf

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamt-kaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Von diesem ermittelten Wert beträgt die Berechnungsbasis 5,95 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist vom Kunden an uns zu zahlen.

6.2 Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Von dem hierüber ermittelten Wert beträgt die Berechnungsbasis 5,95 & incl. MwSt. und ist vom Kunden an uns zu zahlen.

6.3 Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertragswertes. Von dem hierüber ermittelten Wert beträgt die Berechnungsbasis 5,00 % zzgl. g es. MwSt. und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Vertragswert im Sinne dieser Regelung kann auch der jeweilige Grundstückswert sein.

6.4 Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in den vorstehenden

unter Ziff. 6.1 bis 6.3 genannten Fällen vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks, das heißt insbesondere, aber nicht abschließend, Generalübernehmer-, Generalunternehmer-Verträge, sämtliche Bau- und Architektenleistungen betreffen (Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung der Provision zum vereinbarten Grundstückskaufpreis, dem Wert des Erbbaurechtes oder dem Vertragswert bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.

6.5 An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 Prozent des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen aufgrund dieser Tätigkeit zustande kommen.

8 Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9 Aufwandsentschädigung

Vereinbarte Besichtigungstermine sind einzuhalten. Sollte ein vereinbarter Besichtigungstermin nicht eingehalten werden, ist dieser rechtzeitig (mindestens 2 Stunden vorher) telefonisch abzusagen. Nichterscheinen ohne abzusagen wird mit einer Pauschale in Höhe von 75,00 € zzgl. ges. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Kulanzzeit beträgt 15 Minuten vom vereinbarten Termin, danach wird der Betrag ebenso fällig. Bei Rücknahme einer –auch mündlich- erteilten Kauf- bzw. Mietzusage aus Gründen, die der Interessent selbst zu vertreten hat, verpflichtet sich dieser gegenüber dem Unternehmen zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung i.H. von 300,00 € zzgl. ges. MwSt.. Bestreitet der Interessent seine mündliche Zusage, so trägt er die Beweislast dafür, dass eine solche Zusage nicht erteilt wurde. Auch das Nichtbeibringen der Zusage-Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist fällt hierunter.

10 Eigentümer / Auftraggeber

Die Parteien vereinbaren hiermit eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Ersatz von Aufwendungen wie auch zur Leistung einer angemessenen Aufwandsentschädigung des Maklers nur für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Dauer des Maklervertrages aufgibt oder dass, obwohl der Makler einen Käufer/Mieter zum vereinbarten Preis nachgewiesen hat, der Verkäufer/Vermieter oder ein Teil der Eigentümer dem Verkauf/Vermietung nicht zustimmen werden. Diese Verpflichtung umfasst alle Kosten, die bis zur Benachrichtigung des Maklers von der Aufgabe der Verkaufs-/Vermietungsabsicht angefallen sind. Für nachgewiesene Besichtigungsfahrten zum Vertragsobjekt bzw. sonstige auftragsbedingte Fahrtkosten erhält der Makler ein KM-Geld von EURO 0,40. Insertionskosten werden nach dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Für Korrespondenz, Porti und Telefonkosten wird eine monatliche Pauschale von 150,00 € vereinbart. Für die Erstellung der Präsentationsunterlagen und der Internetpräsentation wird eine Pauschalsumme von 350,00 € erhoben. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers wird Euro 75,00 vereinbart. Alle genannten Summen werden zzgl. MwSt. berechnet.

11 Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Vertragsabschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

12 Kundenidentifikation

Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mitzuteilen.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist 49733 Haren/Ems.

14 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

15 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gebr. Jansen Immobilien GmbH, Lange Straße 2 in 49733 Haren (Tel: 0 59 32 – 73 24 20; Fax: 0 59 32 – 73 24 22; E-Mail: info@jansen-rdm.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamt- umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. In diesem Fall erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung

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